Beitrags-und Gebührenordnung (Stand 25.01.2016)
Aufgrund §9 Absatz 2 der Satzung vom 03.12.2000 und der Anpassung lt. Vorstandschaftssitzung vom 24.01.2016 werden nachstehende Beträge bzw. Gebühren erhoben. Diese Beitrags-und Gebührenordnung tritt ab dem 25.01.2016 in Kraft.
A) Mitgliedsbeitrag
- Aktive Mitglieder gem. §4 Abs.1a 37,00 EUR
- Passive Mitglieder gem. §4 Abs. 1b 25,00 EUR
- Jugendmitglieder gem. §4 Abs. 2 S.2 15,00 EUR
B) Aufnahmegebühr
- Aufnahmegebühr (einmalig) für Aktive Neumitglieder 205,00 EUR
- Aufnahmegebühr (einmalig) für Jugendmitglieder
Maßgebend für die Berechnung ist das Kalenderjahr. Die Gebühr wird in dem Kalenderjahr fällig in dem das Jugendmitglied 19 Jahre alt wird.
Beitritt im 16./17. Lebensjahr 60% 123,00 EUR
Beitritt im 15. Lebensjahr 50% 103,00 EUR
Beitritt im 14. Lebensjahr und früher 40% 82,00 EUR
C) Arbeitsstunden
- Aktive Mitglieder gem. §4 Abs. 1a 10 Std.
- Passive Mitglieder gem. §4 Abs. 1b 0 Std.
- Mitglieder welche das 65. Lebensjahr vollendet haben 0 Std. oder einen Schwerbehindertenausweis mit mehr als 60 GdB vorlegen, sind von Arbeitsstunden befreit.
- Jugendmitglieder sind befreit
- Nicht geleistete Arbeitsstunden werden mit einem Ausgleich in Geld verrechnet.
a) Aktive Mitglieder gem. §4 Abs. 1a Stunde 20,00 EUR
D) Fischereierlaubnisscheine
Jahreskarten
- Aktive Mitglieder gem. §4 Abs.1a 100,00 EUR
- Jugendmitglieder gem. §4 Abs.2S.2 50,00 EUR
- Gastmitglied für max. 1 Jahr 150,00 EUR
Tageskarten
- Tageskarte (0-24 Uhr) für Fischereischeininhaber 10,00 EUR
- Tageskarte (0-24 Uhr) für Jugendfischereischeininhaber 5,00 EUR
a) Die Abgabe von Tageskarten erfolgt nur an Vereinsmitglieder
b) Nichtmitglieder mit Tageskarte dürfen nur in Begleitung eines Mitgliedes des FV Baar e.V. fischen.
E) Verwaltungsgebühren
- Fangblätter der Jahreskarteninhaber sind bis spätestens 31.Dezember bei der Vorstandschaft abzugeben. Auch leere Fangblätter unterliegen dieser Pflicht.
- Fangblätter nicht oder zu spät zurückgegeben 20,00 EUR